Mittwoch, 22. Dezember 2021

Frohe Weihnachten

 

Bild zeigt Udo als kleines Kind beim Spielen vor einem mit Lametta geschmücktem Weihnachtsbaum

Früher war mehr Lametta!
Hier der Beweis, das Bild zeigt mich vor über 60 Jahren und da hatte ich nicht nur mehr Haare auf dem Kopf, es gab tatsächlich mehr Lametta und natürlich jeder Streifen einzeln gebügelt und fein säuberlich auf die Zweige gelegt. Hat mich aber offensichtlich damals nicht so interessiert.
Frohe Weihnachten
und eine glückliche und gesunde Zeit wünsche ich euch allen von Herzen.

Bild ©: Privateigentum

Sonntag, 5. Dezember 2021

Schlaflabor in Bremen

Ein erholsamer Schlaf ist die Basis für mehr Lebensqualität. Kommt er abhanden, drohen der Gesundheit gefährliche Konsequenzen wie Depressionen, Diabetes oder Herz- und Kreislauferkrankungen. Unbehandelte Schlafstörungen verschlechtern die Lebensqualität und verkürzen die Lebenserwartung. Um das durch eine entsprechende Therapie zu verhindern, müssen die Ursachen für die Schlafstörungen präzise ermittelt werden.

In der Regel muss man eine bis drei Nächte im Schlaflabor verbringen. Zunächst wird das Ausmaß der Schlafstörungen festgestellt. In den weiteren Nächten erfolgt gegebenenfalls die Therapieeinstellung.

Das bedeutet, dass der Patient über eine Beatmungsmaske mithilfe eines  speziellen Therapiegeräts atmet. Diese nächtliche Überdruckbeatmung bringt den meisten Schlafapnoe-Patienten eine schnelle Besserung. Der Schlaf wird wieder erholsam. 

Und das habe ich jetzt erst Mal hinter mir und werde versuchen den verloren gegangenen Schlaf in den nächsten Tagen ein wenig wieder aufzuholen. 

Das bedeutet aber auch, dass ich demnächst nachts über eine Beatmungsmaske mithilfe eines speziellen Therapiegeräts atmen muss. Diese nächtliche Überdruckbeatmung bringt den meisten Schlafapnoe-Patienten eine schnelle Besserung. Der Schlaf wird wieder erholsam.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schlafst%C3%B6rung 


Sonntag, 21. November 2021

Psychiatrie anders denken

Im Kino City 46, Bremen findet zur Zeit die Filmreihe „PSYCHIATRIE ANDERS DENKEN“ der Kritischen Initiative für Vielfalt & Inklusion an der Universität Bremen statt. Die Filmreihe versteht sich als kritische Auseinandersetzung von Gesellschaft in Film und wird unterstützt durch das CITY 46 und dem Büro des Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen.

In den vier Filmen der Reihe werden Psychiatrie und psychische Krankheiten aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet „Einer flog über das Kuckucksnest“, „SPK Komplex“ (17. November), „Vier Könige“ (15. Dezember) und „Die Überglücklichen“ (19. Januar 2022). Jeder Film wird entweder durch eine kleine Einführung in das Thema oder eine abschließende Diskussion mit Expert*innen, die ihre eigene Perspektive mit denn Zuschauern teilen, gerahmt.

Nachdem der erste Film „Einer flog über das Kuckucksnest“ am 20. Oktober 2021 mit starkem Besucherandrang und angeregter Diskussion mit den Zuschauern ein bewegter und großer Erfolg war, hat der zweite Film „SPK Komplex“ am 17. November 2021 das Publikum ersichtlich ergriffen und nachdenklich gestimmt. Die Schilderungen aus erster Hand von Carmen Roll, die zunächst Mitglied in der SPK war und später Mitgründerin der RAF war auch nach über 50 Jahre beeindruckend und die Zeit hat nichts von den Grundideen der Gründung der Kollektive geschmälert. Ihre Aussage, die einzigen Erkenntnisse der Psychiatrie sind die Irrenanstalten. Reiche Menschen wurden damals in Kliniken behandelt, arme Menschen kamen in Irrenanstalten und ihnen wurde nach sechsmonatigem Verblieb die Bürger- und Menschenrechte entzogen.

1970 begründete der Arzt Wolfgang Huber in Heidelberg gemeinsam mit Patienten das antipsychiatrische »Sozialistische Patientenkollektiv« (SPK). Umstrittene Therapiemethoden, politische Forderungen und der massive Zulauf von Patienten, die der üblichen »Verwahr–Psychiatrie« tief misstrauten, führten zum Konflikt mit der Universität Heidelberg und der Landesregierung, der sich bald zuspitzte und in die Radikalisierung des SPK mündete.

Der Ruf, die RAF unterstützt zu haben und letztendlich in deren Terror aufgegangen zu sein, haftet dem SPK seither an. Er überlagert, worum es damals eigentlich ging: um die Rechte von Psychiatriepatienten, Widerstand und um Selbstermächtigung. Um Fragen also, die noch immer Aktualität besitzen.“ so wird zum Teil der Film auf der Homepage des SPK-Komplex beschrieben.

Den Initiatoren der Reihe „Psychiatrie anders denken“ muss ein großer Dank für die Initiative ausgesprochen werden. Ganz offensichtlich: Gelegentlich muss uns allen immer wieder aufgezeigt werden mit welchen Hürden der Weg eine Wandlungsprozesses versehen war und ist. 

Wir freuen uns auf die folgenden Filme und sicherlich werden wir auch da beeindruckt und nachdenklich aus der Projektion und den Diskussionen auf den Weg nachhause machen.

/US  

Sonntag, 18. Juli 2021

CSD Bremen und ihr Verbot von Fetischen auf den Demonstrationen.

 Liebe queere Comminity,


in Hinblick auf die Aussage in ihren Grundsätzen des CSD-Bremen e.V. von 2020
"Wir wollen nicht bewerten, wessen Probleme größer oder kleiner sind. Aber das Darstellen von Fetischen in der Öffentlichkeit finden wir nicht hilfreich, wenn wir bei der gleichen Demonstration und Kundgebung über Themen wie Asylrecht, Trans*Recht oder queere Krankenversorgung sprechen möchten. Gerade bei Fetischen, die für Zuschauende sexuell gelesen werden, stellt sich zusätzlich das Problem, dass das Publikum nicht einwilligen kann (fehlender Konsens im Sinne von Safe, sane, consensual)."

möchte ich mich als ehemaliger Vorsitzender des LCNW (Leder Club Nord West e.v.) auf das schärfst beschweren.

In unserem Koalitionsvertrag Rot-Grün-Rot im Land Bremen steht:

Queerpolitik institutionalisieren
Die Lebenslagen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans‐ und Interpersonen sowie Queeren (LSBTIQ*) sind gerade im Alltag oft von spezifischen Bedürfnissen geprägt. Vom Inter‐Kind in der Kita bis zur lesbischen Seniorin im Altersheim fehlt es an Rahmenbedingungen, um diskriminierungsfrei aufwachsen und leben zu können. Um die Anforderungen gebündelt bearbeiten zu können, ihnen ressortübergreifend die notwendige Aufmerksamkeit zu garantieren und um den Landesaktionsplan gegen Homo‐, Trans‐ und Interphobie konsequent umzusetzen richten wir eine queerpolitische Koordination im Senat ein.

Antidiskriminierung
Wir dulden keine Diskriminierung im Land Bremen. Um von Diskriminierung betroffenen Menschen den Weg zu der für sie richtigen Anlaufstelle zu erleichtern, schaffen wir eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle. Diese werden wir angemessen ausstatten. Anknüpfend an das bestehende Netzwerk schaffen wir zuverlässige und nachhaltige Strukturen.

Die queerpolitische Koordination findet bereits statt, der sogenannte Queerpolitische Beirat: https://www.soziales.bremen.de/jugend_familie/lsbtiq/queerpolitischer_beirat-99085
dem auch ich als ständiger Gast für den SoVD (Sozialverband Deutschland) angehöre und auch in diesem Beirat werde ich meinen Ärger und Unmut ausdrücken.

Die SPDqueer wird die sich dem Thema annehmen.

Die Definition von Fetisch ist laut Wikipedia: Als sexueller Fetischismus wird in der Regel eine sexuelle Devianz verstanden, bei der ein meist unbelebter Gegenstand (vgl. Objektsexualität), der sogenannte Fetisch, als Stimulus der sexuellen Erregung und Befriedigung dient.
Oder einfacher: Fetisch ist die sexuelle Erregung an leblosen Objekten. Und nichts weiteres und es bezieht sich genauso auf Handtaschen oder Schuhe, Wolle, was auch immer und somit auch auf den von uns praktizierten Fetischen. Es ist auch keine sexuelle Abweichung und auch in der Regel nicht behandlungsbedürftig solange - wie bei praktisch allem im Leben - damit nicht übertrieben wird. Letzteres ist ja keineswegs der Fall.

Auch wenn der CSD-Bremen zwischenzeitlich eine Pressemitteilung veröffentlicht hat (https://www.csd-bremen.org/2021/pressemitteilung-38/) ändern nichts an einer Diskriminierung der Aussage von Oben innerhalb unserer LSBTQ*-Comminity. Die Presserklärung von heute enthält unter anderen den Satz "Dass das Wort Fetisch mehrere Bedeutungen hat, wurde dabei schlichtweg übersehen.", was schlichtweg falsch ist (siehe oben genannte Definition) und kann nicht auf sexuelle Handlungen "verdreht" werden um eine Entschuldigung für eine so groben Fehler herbei zu führen.

Ich lade euch ein für eine offene und diskriminierungsfreie Welt zu kämpfen. Ganz im Sinne der Forderungen des CSD-Deutschland "Bekämpfung von Diskriminierung innerhalb Community"


Beste Grüße
Udo






Mittwoch, 2. Juni 2021

Respekt, Wertschätzung, Aufmerksamkeit und Ehrerbietung

Respekt bezeichnet eine Form der Wertschätzung, Aufmerksamkeit und Ehrerbietung gegenüber einem anderen Lebewesen (Respektsperson) oder einer Institution.

Also, wenn ich nicht lerne oder nicht gelernt habe aufmerksam mein Umfeld, meinen mir naheliegenden Personen zuzuhören und mir selbst kein Respekt von Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegen gebracht wurde, wie soll ich dann Respekt anderen entgegen bringen?

Der Satz mag kompliziert klingen ist aber einfach zu verstehen: Respekt ist eine Generations- und Kulturfrage und in unserer liberalen Gesellschaft haben wir soziale Aufmerksamkeit verlernt.

Uns wurde beigebracht, da wir für eine Leistung bezahlen, können wir diese auch einfordern und der „Dienstleister“ ist nur dazu da mir zu Dienen, also seine Dienstleistung zu erbringen. Als solcher ist in ihm kein Mensch zu sehen sondern ein „maschinelles Wesen“.

Und da muss der Anfang gemacht werden, ganz niedrigschwellig bei uns selbst, indem wir Wertschätzung, Aufmerksamkeit und Ehrerbietung erneut lernen zu bieten. Das Einfordern von Respekt wird dann überflüssig.

Da wir als Sozis ein soziales Verhalten fordern und fördern und es als Mittelpunkt in unser Leben stellen und Respekt auch immer sozial ist, müssen wir den Schwerpunkt unserer Politik einer sozialen Zukunft in unsere Kinder legen und von Klein an sozial und voller Respekt erziehen und ihnen vorleben.
Erbringen wir den Kindern Respekt und sie werden sozialen Respekt der Welt zeugen!


© Udo Schmidt, 2021

Samstag, 29. Mai 2021

Offener Brief des AK Bremer Protest wegen Rassismusvorwürfen gegen die Brebau

Offener Brief des Arbeitskreises Bremer Protest gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderter Menschen zu den Rassismusvorwürfen gegen die BREBAU GmbH

Sehr geehrter Herr Senator Strehl,
Sehr geehrter Herr Lühr,
Sehr geehrter Herr Stauch, 

mit Entsetzen haben wir – sich für Inklusion einsetzende Menschen mit Behinderungen – von den Rassismusvorwürfen gegen die Brebau erfahren. Wenn Menschen aufgrund von Äußerlichkeiten und rassistischen Stereotypen keine Wohnung bekommen, sind sie Opfer von Ausgrenzungen, die ihre gesellschaftliche Teilhabe und mitunter sogar ein menschenwürdiges Leben verhindern.

Wohnen ist ein Menschenrecht. Es muss für alle Menschen zugänglich und bezahlbar sein. Wir Menschen mit Behinderungen fordern, dass es genügend Wohnraum für alle Menschen geben muss, der ihren Ansprüchen genügt und der ihnen nicht aus diskriminierenden Gründen vorenthalten wird. 

Auch wir Menschen mit Behinderungen erleben an vielen Stellen in unserem Alltag nach wie vor Ausgrenzungen und Diskriminierungen. Nicht zuletzt auf dem Wohnungsmarkt sind wir mit fehlenden barrierefreien oder zu teuren Wohnungen konfrontiert oder werden aufgrund unserer Beeinträchtigungen nicht als mögliche Mieter:innen angesehen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen wenden wir uns gegen jede Form der Ausgrenzung und fordern Sie auf, den Vorwürfen von rassistischen Vergabekriterien für Wohnungen der Brebau auf den Grund zu gehen und zu beheben. 

Wir erklären unsere volle Solidarität mit den offensichtlich von rassistischen Vergabekriterien Betroffenen und setzen darauf, dass diese Praxis nun eindeutig aufgearbeitet und für die Zukunft verhindert wird. Zugleich weisen wir darauf hin, dass diskriminierende Vergabekriterien auch Menschen mit Behinderungen treffen können. Im Interesse einer inklusiven Stadtgesellschaft, die Ausgrenzungen verhindert, regen wir an, im Rahmen der Aufarbeitung der aktuellen Vorwürfe, die Vergabekriterien der Brebau auch auf eventuelle behindertenfeindliche Praktiken zu überprüfen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns, wenn Sie unser Anliegen teilen!


Mit freundlichen Grüßen 

gez. Dr. Joachim Steinbrück                                       gez. Gerald Wagner
für den Arbeitskreis Bremer Protest                            LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen

Sonntag, 23. Mai 2021

Als ich von der Absicht eines neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfuhr war ich hoch erfreut.

Als ich von der Absicht eines neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfuhr war ich hoch erfreut. So schnell habe ich nicht mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen der EU (European Accessibility Act; kurz: EAA-Richtlinie) aus April 2019 in deutsches Recht gerechnet, Zeit wäre bis Juni 2022 gewesen und muss (von Ausnahmen abgesehen) ab Juli 2025 angewandt werden.

Die EAA-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, den gesamten Online-Handel (es gibt Ausnahmen für kleine Unternehmen) für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Des weiteren müssen weitere Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung eingegangen werden, unter Anderen Bankdienstleistungen (einschließlich Bankautomaten) die gesamte elektronische Kommunikation (z.B. Telefone, Notrufnummern, Gegensprechanlagen, u.a.), der Zugang zu audiovisuellen Medien, dazu zählen u.a. die audiovisuellen Angebote aller öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehanstalten. Auch Streaming-Dienste (Video-on-Demand-Angebote) fallen darunter.

Nach genauerer Beschäftigung und Analyse der wesentlichen Punkte wurde ich schnell von der Realität eingeholt. Obwohl vorgewarnt von einem strittigen Referentenentwurf war und bin, bin ich vom Endergebnis tief enttäuscht. Begründen möchte ich dies hier mit drei Punkten und bin der Meinung, hier muss unbedingt nachgebessert werden und schließe mich hier dem Deutschen Behindertenrat vollends an (https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID263635):

  • Übergangsfristen: Das Gesetz tritt nach jetzigem Stand erst am 28. Juni 2025 in Kraft und gewährt Unternehmen zudem eine Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren. Das bedeutet, dass die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen erst ab 2040 vollends verpflichtend sein wird. Dies widerspricht den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention und ist für Menschen mit Behinderung nicht hinnehmbar. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen – egal ob privat oder beruflich – sind für eine gleichberechtigte Teilhabe unabdingbar.

  • Zentrale Marktüberwachung: Die Marktüberwachung fällt aktuell in die Zuständigkeit der Bundesländer. Für eine einheitliche Rechtsanwendung und Marktransparenz braucht es aber eine zentral organisierte Marktüberwachung, die Barrierefreiheit systematisch und effizient kontrolliert und durchsetzt.

  • Barrierefreie bauliche Umwelt: In dem Gesetz fehlen Angaben zur Barrierefreiheit der baulichen Umwelt vollends. Dies kann zur Folge haben, dass Produkte und Dienstleistungen wie Bankautomaten oder Buchungsterminals zwar barrierefrei sind, Barrieren in der Umgebung aber weiterhin bestehen bleiben. Barrierefreiheit muss – auch gesetzlich – ganzheitlich gedacht und umgesetzt werden.
Warum so lange Übergangsfristen? Güter und Dienstleistung, auch mit Hinblick auf die sich rasant schnell ändernden Digitalisierung, können und müssen sich dem Wandel der Zeit kurzfristig anpassen. Warum also nicht zum Vorteil der Barrierefreiheit?

Befremdend finde ich den § 17 BFSG, Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung, Abs. 1. „Die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung gelten nur insoweit, als deren Einhaltung nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung nach Anlage 4 des betreffenden Wirtschaftsakteurs führen würde. Der Wirtschaftsakteur nimmt eine entsprechende Beurteilung vor.

Die Wirtschaft übernimmt also per Gesetz die Bewertung von Verhältnismäßigkeit seiner eigenen Güter und Dienstleistungen im Verhältnis zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Hier sehe ich einen eklatanten Widerspruch zu den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), ratifiziert von der Bundesrepublik Deutschland im fernen Jahr 2009 mit der zentralen Aussage „Nichts über uns ohne uns!“. Und das obwohl wir alle genau wissen, dass der neoliberale Kredo, „Der Markt wird es schon richten“ nicht funktioniert. Selbstverwaltung bei gleichzeitiger eigenen Interessenvertretung war schon immer ein Schuss in den Ofen.

Zusammenfassend gesagt: Es ist sicherlich als positiv zu betrachten, dass mit dem BFSG Ziele der Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen in Angriff genommen werden. Es besteht jedoch noch ein enormer Bedarf an Nachbesserungen und da werden die Verbände und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sicherlich bald ganz konkrete Vorschläge unterbreiten.

Leider sehe ich im BFSG, obwohl unsere SPD als Koalitionspartner der aktuellen Regierung diesem Gesetz im Bundestag am 20. Mai 2021 zugestimmt hat, nur sehr bedingt den Beschluss unseres Parteivorstandes wenige Tage vorher, vom 8. Mai 2021, besonders im Abschnitte „Bewusste Entwicklung von barrierefreien Produkten“ wieder2. Hierzu sehe ich dringenden innerparteilichen Abstimmungsbedarf. Wie erkläre ich unseren potentiellen Wählern diese Unterschiede? Dem Mythos der Unglaubwürdigkeit der SPD wird hier nichts entgegengesetzt.

Freitag, 21. Mai 2021

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz muss umgehend geändert werden!

Ich bin Stinkesauer über die Entscheidungen der SPD zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. So funktioniert der Weg zur barrierefreien, selbstbestimmten Teilhabe nicht. Dabei hat sich die unsere Partei dazu erst vor wenigen Tagen ganz anders positioniert (siehe den Beschluss des SPD-Parteivorstands vom 08.05.2021).

Von der SPD erwarte ich, dass diese Entscheidung gegen die Teilhabe revidiert wird.

Donnerstag, 6. Mai 2021

Fortschreibung des Landesaktionsplans in Bremen zur Umsetzung der UN-BRK

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zielt auf die Verwirklichung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Damit ergänzt und konkretisiert sie den Auftrag aus Bremens Landesverfassung an den Staat, die gleichwertige Teilnahme behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Nach der Beurteilung (Evaluierung) des Landesaktionsplans aus dem Jahr 2014 durch das Institut für Menschenrechte, hat Anfang 2020 der Prozess der Fortschreibung begonnen. Um allen Handlungsfeldern des künftigen Landesaktionsplans genug Raum zu geben, findet die Entwicklung und Erörterung von Maßnahmenvorschlägen seit März 2021 in folgenden Arbeitsgruppen statt:

  • Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

  • Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft

  • Arbeit und Beschäftigung

  • Erziehung, Bildung und Wissenschaft

  • Gesundheit und Pflege

  • Kultur, Freizeit und Sport

  • Information und Kommunikation

Alle Arbeitsgruppen tagen erneut ab Juni 2021 und Menschen mit Behinderungen aus dem Bundesland Bremen sind dazu aufgerufen sich aktiv an der Mitgestaltung zu beteiligen. Alle Sitzungen sind öffentlich und barrierefrei zu erreichen. Sofern möglich, werden die Sitzungen in Hybridformat, als Online- und als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Weiterführende Informationen unter: https://www.teilhabebeirat.bremen.de/fortschreibung-12589

Der SoVD unterstützt aktiv die Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes und bittet alle Mitglieder im Landesverband Bremen um Unterstützung.


Veröffentlicht im SoVD Newsletter Bremen im Mai 2021 

Sonntag, 25. April 2021

Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zielt auf die Verwirklichung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Damit ergänzt und konkretisiert sie den Auftrag aus Bremens Landesverfassung an den Staat, die gleichwertige Teilnahme behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.


Nach der Beurteilung (Evaluierung) des Landesaktionsplans aus dem Jahr 2014 durch das Institut für Menschenrechte, hat Anfang 2020 der Prozess der Fortschreibung begonnen. Um allen Handlungsfeldern des künftigen Landesaktionsplans genug Raum zu geben, findet die Entwicklung und Erörterung von Maßnahmenvorschlägen seit März 2021 in folgenden Arbeitsgruppen statt:

  • Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

  • Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft

  • Arbeit und Beschäftigung

  • Erziehung, Bildung und Wissenschaft

  • Gesundheit und Pflege

  • Kultur, Freizeit und Sport

  • Information und Kommunikation

Alle Arbeitsgruppen tagen erneut ab Juni 2021 und Menschen mit Behinderungen aus dem Bundesland Bremen sind dazu aufgerufen sich aktiv an der Mitgestaltung zu beteiligen. Alle Sitzungen sind öffentlich und barrierefrei zu erreichen. Sofern möglich, werden die Sitzungen in Hybridformat, als Online- und als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Weiterführende Informationen unter: https://www.teilhabebeirat.bremen.de/fortschreibung-12589

Der SoVD unterstützt aktiv die Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes und bittet alle Mitglieder im Landesverband Bremen um Unterstützung.

Samstag, 24. April 2021

Meine politische Teilhabe

zugegeben, eine Behinderung sieht man mir nicht an, trotzdem bin ich ein Mensch mit Beeinträchtigungen und um so mehr macht es mir Spaß mich politisch für Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Das fordert Disziplin und Einsatz und ganz viel Freizeit „opfert“ man für diese ehrenamtliche Tätigkeit(en). Aber es macht auch Spaß und die Erfolge kann man auch fühlen, nur sind diese Erfolge langwierig und schleichend. Selten ist eine Änderung in der Politik, in den Mentalitäten, in den Behörden, in der Bevölkerung unmittelbar spürbar und doch gibt es sie. Auch wenn man oft den Eindruck hat, man hat eben eine Barriere abgebaut, es bauen sich gleichzeitig dutzende neue auf, in und mit der behindertenpolitischen Bewegung und entsprechender Geduld, wir werden gemeinsam unser Ziel erreichen, die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Auf keinem Fall dürfen wir nachgeben.

Udo Schmidt

Mittwoch, 31. März 2021

Aktive Mitwirkung des SoVD in der Behindertenpolitik im Bundesland Bremen

Menschen mit Behinderungen werden im Alltag stark benachteiligt und ihre Zahl steigt stetig. Die Teilhabe am gemeinsamen Leben in der Bevölkerung jedoch muss auch weiterhin ermöglicht und politisch unterstützt und begleitet werden. Diese Aufgabe erfüllt der SoVD Landesverband Bremen unter anderem mit der Teilnahme und Unterstützung im Landesteilhabebeirat, dem Beirat, der mit der Begleitung zur Umsetzung der Behindertenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN-BRK) betreut ist und durch ihre Interessenvertretung in der Vertragskommission zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) im Sinne des SGB IX im Land Bremen.

Der Landesteilhabebeirat hat die gesetzliche Aufgabe der in einem Aktionsplan genannten Maßnahmen zu begleiten und Vorschläge für die Weiterentwicklung auf Landesebene zu machen. Der Beirat setzt sich zusammen aus einem temporären Expertenkreis unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Verwaltung, Vertretern aus Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen. Die Arbeitsweise des Landesteilhabebeirates folgen dem Prinzip der Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache. 

Gemäß des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) setzt sich der Beirat aus stimmberechtigten Mitgliedern, nicht stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammen. Der SoVD-Landesverband erfüllt nach dem BremBGG die Voraussetzung eines klageberechtigten Verbandes und ist somit ein stimmberechtigtes Mitglied im Interesse von Menschen mit Behinderung. 

Vorsitzender des Landesteilhabebeirats ist der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen und der Beirat tagt in der Regel alle zwei Monate, steht aber im ständigen Kontakt mit den Mitgliedern und diese untereinander für kurzfristige Entscheidungen.  

Veröffentlicht im SoVD Newsletter des Landesverbandes Bremen, Ausgabe 04 vom April 2021
Text: Udo Schmidt

Dividenden trotz Coronaunterstützungen

Auf der heutigen Hauptversammlung hat Daimler eine kräftige Dividendenerhöhung beschlossen - zum Ärger mehrerer Organisationen. Denn der Autobauer profitierte 2020 massiv vom Kurzarbeitergeld.
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/daimler-dividende-kurzarbeitergeld-hauptversammlung-101.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 14 

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. ... 

Und das Gehabe der Gesellschaften um sich immer höhere Dividenden zuzuschieben verstößt, nach meiner Meinung, gegen den Artikel 14 unseres Grundgesetzes.  

Barrierefreiheit und Wahlkampfveranstaltungen.

Ich denke, es hat sich noch nie jemand so richtig Gedanken darüber gemacht, dass auch Menschen mit Behinderungen Wahlkampf machen und auch g...