Sonntag, 26. Mai 2019

Demo "Bündnis für eine solidarische Gesellschaft ohne Rassismus"




Ein breites „Bündnis für eine solidarische Gesellschaft ohne Rassismus“ hat am Samstag mit einem Sternmarsch Flagge gezeigt. Gewerkschaften, Vereine und Kultureinrichtungen mit Bezug zu Migration, linke Parteien und Initiativen wie Omas gegen rechts und „Wir wollen lieber kein AfD-Büro in Walle und anderswo auch nicht“ marschierten aus Walle, der Neustadt und dem Viertel zum Brill und von dort zum Hauptbahnhof.

Als Demoleiter durfte ich den Zug aus dem Stadtteil Walle der herausragende friedliche Bürgerinitiative 
„Wir wollen lieber kein AfD-Büro in Walle und anderswo auch nicht“ anführen. Ich danke der Bürgerinitiative für das Vertrauen und werde das nächste Mal gerne wieder dabei sein.

Der Weser-Kurrier dokumentiert so
Bilder: Thorsten J. 

Dienstag, 7. Mai 2019

Rede zum 27. Bremer Protesttag behinderter Menschen am 7. Mai 2019

Udo Schmidt
Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

ich stehe hier mit der Absicht über 2 wichtige Themen zu sprechen die mir besonders am Herzen liegen.
Das sind, erstens die Barrierefreiheit und zweitens das Thema Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt.
Beide Themen haben auch miteinander zu tun, denn der Übergang aus den Werkstätten auf den sogenannten ersten Arbeitsmarkt, also die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ist eine Barriere.
Die demokratischen Grundsätze, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, auch im allgemeinen Alltag, muss von allen Menschen gelebt werden, das ist sehr wichtig und dies gilt besonders für Menschen mit Behinderungen.

Seit Inkrafttreten der UN-BRK, der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen geht es nicht mehr um Fürsorge, sondern um eine gleichberechtigte Teilhabe, d. h. die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung und das muss zur Normalität werden. Und auch Schubladendenken ist eine Barriere, es gibt nicht DIE Behinderten, es gibt Menschen mit Behinderungen, wir sind nicht behindert, wir werden behindert!

Aufgrund der Tatsache, dass die Aufgaben der Behindertenpolitik durch ihre Art vielfältig sind und eine Querschnittsaufgabe darstellen, muss die gesamte Bevölkerung angesprochen werden und die wichtigste und erheblichste Hürde überwunden werden, die Köpfe der Menschen. Eine gewisse Stigmatisierung steckt leider in uns allen, das ist die stärkste Barriere.
Wir dürfen niemanden ausschließen und müssen achtsam miteinander umgehen denn noch lange sind nicht überall auf der Welt Teilhabe und Barrierefreiheit selbstverständlich.

Was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich?

Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf die baulichen Dinge. Sie bedeutet, dass es insgesamt keine Hindernisse geben darf, zum Beispiel bei der Sprache und bei der Technik. Es geht nicht nur um Mobilität, sondern auch darum, Sinnesbehinderte, Menschen mit kognitiven, sprachlichen oder psychischen Problemen einzubinden.
Eine Barriere ist immer dann, wenn wir Menschen mit Behinderung an der Teilhabe am allgemeinen Leben mit anderen Menschen behindert werde!

Werkstätten für behinderte Menschen.

Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur „Eingliederung“ bzw. Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben in Deutschland, eine berufliche Rehabilitation, bzw. eine Eingliederungshilfe.
Die zentrale Leitidee der UN-Behindertenrechtskonvention, von der Bundesregierung 2009 ratifiziert, besteht darin, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit und Beruf, Freizeit und Kultur, und damit zu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, zu garantieren. Behindertenverbände fordern, die Behindertenwerkstätten zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt schrittweise abzuschaffen.
Wir sollten diese Forderung unterstützen und dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die selben Strukturen gewährt werden, die den Menschen ohne Behinderung zur Verfügung stehen und von diesen genutzt werden. Hierbei besteht als erstes das Ziel diejenigen Strukturen zu überwinden, die auf Besonderung dieser Menschen ausgerichtet sind. Menschen mit Behinderungen sollen ja aber eben nicht Abgesondert werden, es würde der Teilhabe und der Inklusion widersprechen.
Hierzu braucht es geeignete Informationsstellen in unseren Städten Bremen und Bremerhaven schaffen.

Werkstätten für behinderte Menschen per se sind nicht inklusiv, weil sie nicht den ersten Arbeitsmarkt darstellen und weil in ihnen fast ausschließlich Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. Die internationale Expertenkommission teilt die Auffassung, dass Werkstätten für behinderte Menschen eine Sonderwelt darstellen, für die mit der Ratifizierung der UN-BRK in Deutschland Maßnahmen zum „Einstieg in den Ausstieg" einzuleiten sind. Ein aussondernder Arbeitsmarkt wird nicht dadurch inklusiv, dass man parallel dazu einen zweiten für die Ausgesonderten betreibt.

Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtung zur Teilhabe am und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Das sogenannte „Eingangsverfahren“ funktioniert recht gut, der vorgesehene Übergang zum ersten Arbeitsmarkt dagegen so gut wie gar nicht, es gibt keine klaren Kompetenzen zur Wieder- und Eingliederung,

Mit Blick auf das Bundesland Bremen ist festzustellen, dass Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kaum gelingen. Im Land Bremen waren im Oktober 2017 insgesamt 2.888 Personen in den drei Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt. Nur sieben Personen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt in Bremen beschäftigt waren, ist 2017 der Übergang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelungen (Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Hannover 2018). Dies ergibt eine Übergangsquote von 0,27 Prozent. Zählt man die Übergänge von Menschen mit Behinderung im
Selbstverständlich kann man Sonderwelten wie Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten oder Wohnheime nicht sofort und nicht ersatzlos schließen. Man kann aber Fehlanreize beseitigen und man kann Weichen für gesellschaftliche Inklusion stellen. Dazu ist es u.a. erforderlich, eine breite Fachdiskussion darüber zu führen, wie einerseits bestehende Sonderwelten so zu entwickeln sind, dass sie der Inklusion zuarbeiten und wie andererseits auf bestehende Strukturen, die sich bisher nicht mit Inklusion auseinandergesetzt haben, eingewirkt werden kann, dass sie sich für alle Menschen mit Behinderungen öffnen.
Mit dem sogenannten „Budget für Arbeit“, vorgesehen im BTHG, dem Bundesteilhabegesetz, sind im wesentlichen die finanziellen Aspekte abgedeckt. Arbeitgeber können finanziell bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden. Offensichtlich fehlt es aber an Informationen über bestehende Möglichkeiten und dem politischen Willen auf Veränderungen.

Willy Brandt sagte als Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag in Bonn am 28. Oktober 1969

Wir werden Errungenes sichern und besonders für die Mitbürger sorgen, die trotz Hochkonjunktur und Vollbeschäftigung im Schatten leben müssen, die durch Alter, durch Krankheit oder durch strukturelle Veränderung gefährdet sind. Die 24 Bundesregierung wird im verstärkte Maßnahmen bemüht sein, die den Benachteiligten und Behinderten in Beruf und Gesellschaft, wo immer dies möglich ist, Chancen eröffnen.

Nach 50 Jahren sollten wir im Land Bremen ein Versprechen Willy Brandts umsetzen!

© Udo Schmidt, Vorsitzender der AG Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD, Landesorganisation Bremen.

Fotos: Frank S. 

Udo Schmidt mit Dr. Carsten Sieling

Barrierefreiheit und Wahlkampfveranstaltungen.

Ich denke, es hat sich noch nie jemand so richtig Gedanken darüber gemacht, dass auch Menschen mit Behinderungen Wahlkampf machen und auch g...