Mittwoch, 31. März 2021

Aktive Mitwirkung des SoVD in der Behindertenpolitik im Bundesland Bremen

Menschen mit Behinderungen werden im Alltag stark benachteiligt und ihre Zahl steigt stetig. Die Teilhabe am gemeinsamen Leben in der Bevölkerung jedoch muss auch weiterhin ermöglicht und politisch unterstützt und begleitet werden. Diese Aufgabe erfüllt der SoVD Landesverband Bremen unter anderem mit der Teilnahme und Unterstützung im Landesteilhabebeirat, dem Beirat, der mit der Begleitung zur Umsetzung der Behindertenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN-BRK) betreut ist und durch ihre Interessenvertretung in der Vertragskommission zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) im Sinne des SGB IX im Land Bremen.

Der Landesteilhabebeirat hat die gesetzliche Aufgabe der in einem Aktionsplan genannten Maßnahmen zu begleiten und Vorschläge für die Weiterentwicklung auf Landesebene zu machen. Der Beirat setzt sich zusammen aus einem temporären Expertenkreis unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Verwaltung, Vertretern aus Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen. Die Arbeitsweise des Landesteilhabebeirates folgen dem Prinzip der Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache. 

Gemäß des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) setzt sich der Beirat aus stimmberechtigten Mitgliedern, nicht stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammen. Der SoVD-Landesverband erfüllt nach dem BremBGG die Voraussetzung eines klageberechtigten Verbandes und ist somit ein stimmberechtigtes Mitglied im Interesse von Menschen mit Behinderung. 

Vorsitzender des Landesteilhabebeirats ist der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen und der Beirat tagt in der Regel alle zwei Monate, steht aber im ständigen Kontakt mit den Mitgliedern und diese untereinander für kurzfristige Entscheidungen.  

Veröffentlicht im SoVD Newsletter des Landesverbandes Bremen, Ausgabe 04 vom April 2021
Text: Udo Schmidt

Dividenden trotz Coronaunterstützungen

Auf der heutigen Hauptversammlung hat Daimler eine kräftige Dividendenerhöhung beschlossen - zum Ärger mehrerer Organisationen. Denn der Autobauer profitierte 2020 massiv vom Kurzarbeitergeld.
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/daimler-dividende-kurzarbeitergeld-hauptversammlung-101.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 14 

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. ... 

Und das Gehabe der Gesellschaften um sich immer höhere Dividenden zuzuschieben verstößt, nach meiner Meinung, gegen den Artikel 14 unseres Grundgesetzes.  

Barrierefreiheit und Wahlkampfveranstaltungen.

Ich denke, es hat sich noch nie jemand so richtig Gedanken darüber gemacht, dass auch Menschen mit Behinderungen Wahlkampf machen und auch g...