Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zielt auf die Verwirklichung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Damit ergänzt und konkretisiert sie den Auftrag aus Bremens Landesverfassung an den Staat, die gleichwertige Teilnahme behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Nach der Beurteilung (Evaluierung) des Landesaktionsplans aus dem Jahr 2014 durch das Institut für Menschenrechte, hat Anfang 2020 der Prozess der Fortschreibung begonnen. Um allen Handlungsfeldern des künftigen Landesaktionsplans genug Raum zu geben, findet die Entwicklung und Erörterung von Maßnahmenvorschlägen seit März 2021 in folgenden Arbeitsgruppen statt:
Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung
Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft
Arbeit und Beschäftigung
Erziehung, Bildung und Wissenschaft
Gesundheit und Pflege
Kultur, Freizeit und Sport
Information und Kommunikation
Alle Arbeitsgruppen tagen erneut ab Juni 2021 und Menschen mit
Behinderungen aus dem Bundesland Bremen sind dazu aufgerufen sich
aktiv an der Mitgestaltung zu beteiligen. Alle Sitzungen sind
öffentlich und barrierefrei zu erreichen. Sofern möglich, werden
die Sitzungen in Hybridformat, als Online- und als
Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Weiterführende
Informationen unter:
https://www.teilhabebeirat.bremen.de/fortschreibung-12589
Der SoVD unterstützt aktiv die Weiterentwicklung des
Landesaktionsplanes und bittet alle Mitglieder im Landesverband
Bremen um Unterstützung.
Veröffentlicht im SoVD Newsletter Bremen im Mai 2021
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