Donnerstag, 29. November 2018

Antrag Psychiatrischer Krisendienst


BREMISCHE BÜRGERSCHAFT BEHINDERTER MENSCHEN

Psychiatrischer Krisendienst

Beschlussvorschlag der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD–Landesorganisation Bremen

Die Bürgerschaft behinderter Menschen stellt fest:

dass Menschen mit psychischen Problemen in Krisensituationen nicht ausreichend unterstützend versorgt werden. Die Situation ist vor allem in Nächten sowie an Sonn- und Feiertagen prekär, wenn ambulante Stützpunkte nicht erreichbar sind. Zurzeit besteht nur ein einziger Stützpunkt für die gesamte Stadt Bremen. Tagsüber als Café Klatsch in der Helgoländer Straße (Walle), nachts von 20:00 bis 01:00 Uhr als Nachtcafé für psychiatrische Hilfe.
In den übrigen Zeiten besteht neben einem Krisentelefon nur noch die Möglichkeit der ärztlichen Hilfe im Klinikum Bremen Ost. Ambulanzen oder eine Wegbegleitung sind nicht vorgesehen. Hier muss die Polizei, die hierfür nicht qualifiziert ist, eingreifen.
Wir sehen die große Gefahr, dass Menschen in psychischen Notlagen, aufgrund von nicht qualifizierter Handhabung, in noch tiefere Krisensituationen gedrängt werden, hier aber gerade die maximale Sensibilität notwendig wäre.


Die 24. Bürgerschaft behinderter Menschen fragt und fordert:
Warum gibt es keinen durchgehenden psychiatrischen Krisendienst, zum Beispiel durch psychiatrisch und psychotherapeutisch tätige Kassenärzte? Vorbild könnte der (körpermedizinisch) ärztliche Bereitschaftsdienst sein.
Wie wird die Gesundheitsbehörde dem Missstand abhelfen, dass psychiatrische Notfallpatienten in Krisensituationen von der Polizei in Handschellen der Klinik zugeführt werden, obwohl dies fachlich nicht notwendig ist? Hat die Polizei darüber hinaus überhaupt ein Recht zum Krankentransport?
Wir begrüßen die Ausweitung des Nachtcafés in Walle, sehen aber weiterhin den derzeitigen Umgang mit Menschen in psychischen Krisensituation als unverhältnismäßig an.

Für die Fraktion Udo Schmidt
Schriftliche Stellungnahme wird bis zum 31.03.19 an den AK-Protest erbeten.

Samstag, 24. November 2018

Antrag Barrierefreie Arzt- und Behandlungspraxen


BREMISCHE BÜRGERSCHAFT BEHINDERTER MENSCHEN

Barrierefreie Arzt- und Behandlungspraxen

Beschlussvorschlag der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD–Landesorganisation Bremen

Die Bürgerschaft behinderter Menschen stellt fest:

auf unsere Anfrage im letzten Jahr zur 23. Wahlperiode mit dem Titel „Belange behinderter Menschen verstärkt in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen zu nehmen“ ist in der Antwort nicht auf das Thema „Barrierefreies Bremen“ eingegangen worden.
Ein Antwort ist uns die Kassenärztliche Vereinigung Bremen und die Ärztekammer Bremen schuldig geblieben.
Zudem, Barrierefreiheit, ist nicht nur ein Sache die Menschen mit Behinderungen betrifft, auch älter werdende Menschen sind immer weniger Mobil und haben ähnliche Bedürfnisse und da sprechen wir immerhin von weiteren ca. 170.000 Menschen über 60 Jahren in der Stadtgemeinde Bremen.
Aus diesem Grund wiederholen wir mit Nachdruck unsere Anfragen und bitten um fristgerechte Antworten seitens der Verantwortlichen.

Ist man auf der Internetseite des Stadtführers „Barrierefreies Bremen“ (https://www.bremen.de/barrierefrei) so findet man (Stand 2. September 2018)

·         sechs Hausarztpraxen (eine Mehr als 2017),
·         drei Augenarztpraxen,
·         zwei Kinderarztpraxen und
·         neun Zahnarztpraxen

für Bremen und Bremen-Nord, welche sich für den Stadtführer erhoben haben lassen. Es gibt bestimmt noch mehr Praxen, welche rollstuhlgerecht sind.

Frage:
·         Woran scheitert die Aufnahme in den Stadtführer, fehlt es am Wissen über das Angebot oder aber der Motivation der Arztpraxen?
·         Wollen die Arztpraxen sich in ihrem Betriebsablauf vielleicht nicht auf stärker beeinträchtigte Patientinnen und Patienten einlassen, da diese vielleicht fünf Minuten länger brauchen bzw. nicht alles sofort verstehen?
·         Warum lassen sich so wenige Bremer Ärztinnen und Ärzte auf das Thema „Behinderung“ ein?
·         Nehmen sich die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung sowie das Gesundheitssystem im Allgemeinen dem Thema in ausreichender Form an?

Die 24. Bürgerschaft behinderter Menschen fordert:

Ø      die Kassenärztliche Vereinigung Bremen und die Ärztekammer Bremen erneut auf:
o        Wissen und Kompetenz im Umgang mit behinderten Menschen in  „Intensivkurs Praxismanager/in“ zu vermitteln,
o        eine Fortbildungsreihe in absehbarer Zeit zum Thema „Behinderung“ zu entwickeln und durchzuführen,
o        den Stadtführer Barrierefreies Bremen verstärkt ggü. ihren Mitgliedern zu bewerben und gute Beispiele anderen Praxen vorzustellen sowie
o        sich einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu geben.

Ø      die Krankenhäuser auch weiter auf:
o        Wissen und Kompetenz im Umgang mit behinderten Menschen in den Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten aufzunehmen und zu vermitteln,
o        eine Ansprechpartnerin / einen Ansprechpartner für die Belange behinderter Menschen pro Krankenhaus auf der jeweiligen Internetseite zu benennen,
o        durch eine Mitarbeiterbroschüre auf die Würde, Autonomie sowie die besonderen Bedarfslagen behinderter Menschen hinzuweisen. Die Broschüre soll gemeinsam mit behinderten Menschen erarbeitet werden.

Ø      den Senat sowie die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft nochmals auf:
o        gemeinsam mit uns behinderten Menschen die Umsetzung der oben aufgeführten Forderungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer sowie den Krankenhäusern zu fordern!

Für die Fraktion Udo Schmidt
Schriftliche Stellungnahme wird bis zum 31.03.19 an den AK-Protest erbeten.

Freitag, 18. Mai 2018

Großer Erfolg zur Barrierefreiheit in der SPD im Bundesland Bremen


Am 18. Mai 2018 hat die SPD im Land Bremen in ihrer Landesvorstandssitzung
einstimmig der Beschlussempfehlung zum unter Ü04 überwiesenen Antrag O 07 des
Landesparteitages vom 21. April 2018 zuzustimmen:

Barrierefreiheit 

1. Bei allen öffentlichen Veranstaltungen der SPD im Land Bremen und allen ihren
Strukturen wird auf Barrierefreiheiten für Menschen mit Behinderungen geachtet.
2. Informationen zu den Veranstaltungen, egal ob gedruckt oder online, werden mit
klar erkennbaren Hinweisen auf die Barrierefreiheit (z. B. Piktogrammen) versehen.
3. Bei den Anmeldungen der Veranstaltungen erfolgt immer die Abfrage, ob besondere
behindertengerechte Einrichtungen oder Vorkehrungen zur Verfügung gestellt
werden müssen. Der Landesvorstand bittet den Landesgeschäftsführer, einen
Standardtext für die Abfrage nach Ziffer 3 zu erstellen.
4. Anforderungen für Barrierefreiheiten, egal ob seitens privaten Personen, Verbänden
oder Organisationen, müssen geprüft und möglichst entsprochen werden.
Antragstellern ist immer eine Antwort zu erteilen. Die Begründungen, unabhängig
ob positiv oder negativ entschieden, müssen nachvollziehbar sein und auf einfache
Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Antwort ist jedem zu erteilen der diese
haben möchte.
5. Als Grundlage der Barrierefreiheit empfehlen sich die Informationen, Checklisten
und Tipps zur Organisation inkludierender Veranstaltungen und Sitzungen,
Barrierefreiheit in der SPD, herausgegeben vom SPD-Parteivorstand, Willy-Brandt-
Haus, Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin. Diese Handreichung wird nochmals an die
Gliederungen der Partei und die Arbeitsgemeinschaften/Foren im Land Bremen
übersandt. Die AG Selbst Aktiv wird gebeten, für Fragen und Beratungen zur
Verfügung zu stehen.
Der Beschluss wird eine Auswirkung auf alle Parteigliederungen und Veranstaltungen der
SPD im Land Bremen haben und entfaltet die Barrierefreiheit mit der Teilnahme der
Mitglieder der SPD und ihrer Gäste. Die Grundlage hat die Arbeitsgemeinschaft Selbst 
Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD im Land Bremen mit ihrem Antrag auf
dem Landesparteitag vom 21. April 2018 geschaffen. Der Landesvorstand ist im
Wesentlichen diesem Antrag in ihrer Beschlussvorlage gefolgt.

Samstag, 21. April 2018

Initiativantrag für den SPD-Landesparteitag


Gleichberechtigte Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler
an allen Schulen gewährleisten!


Die SPD bekennt sich zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler an allen allgemeinbildenden Schulen gemäß Behindertenrechtskonvention und sagt „Ja“ zur Inklusion. Der ideologisch geführten Debatte zur Beschulung von Kindern mit dem Förderbedarf „Wahrnehmung und Entwicklung“ auf Gymnasien ist eine klare Abfuhr zu erteilen!
Die AG Selbst Aktiv fordert die Senatorin für Kinder und Bildung und die SPD-Bürgerschaftsfraktion auf:
·    Für die Verwirklichung von inklusivem Unterricht die notwendigen Personal- und Sachressourcen sowie die erforderliche konzeptionelle Unterstützung sicherzustellen.
·         Die Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler an allen Schulformen umzusetzen. Gymnasien haben sich dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe genauso wie alle anderen Schulen konstruktiv zu stellen.
·         Um die Situation an Bremer Schulen insgesamt zu verbessern, werden Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler durch das Land Bremen bis spätestens zum Ende der nächsten Legislaturperiode dem Niveau der Stadtstaaten Berlin und Hamburg angeglichen.
                                                       
Bremen, 18. April 2018

Barrierefreiheit und Wahlkampfveranstaltungen.

Ich denke, es hat sich noch nie jemand so richtig Gedanken darüber gemacht, dass auch Menschen mit Behinderungen Wahlkampf machen und auch g...