In Vorbereitung zu den Sitzungen der Vertragskommision zum Landesrahmenvertrag treffen sich die mitwirkenden Personen um sich zu koordinieren und Austausch der Erfahrungen und Ergebnisse aus den Unterkommisionen. Grundlage ist das Gesetz zum Bremischer Landesrahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX. Dieser Vertrag setzt Rahmenbedingungen und formuliert Grundsätze, Maßstäbe und Kriterien für den Abschluss von Vereinbarungen nach § 125 Abs. 1 SGB IX über die Erbringung von Leistungen zur Sozialen Teilhabe und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Leistungserbringer, über ihre Vergütung und Abrechnung sowie über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsqualität.
Bei der Umsetzung dieses Gesetzes wirken die Interessenvertreter der Menschen mit Behinderungen mit. Der SoVD ist einer dieser Interessenvertreter.
Besprochen haben wir bei diesem Termin u.a.:
- Begrüßung
- Klausur des Netzwerks
- Personenzentrierung versus Hilfebedarfsgruppen
- Vorbereitung der kommenden Sitzung der Vertragskommission
- Blitzlicht aus VK sowie UK
Details kann ich hier leider nicht kundgeben aber versichern, inhaltliche Diskussionen mit dem Landesbehindertenbeauftragten, seiner Crew, den Vertretenden der Werkstätten mit behinderten Menschen, weiteren Interessenvertretenden Verbände und Vereinen und einzelnen betroffenen Personen ist immer spannend und aufschlussreif und wir können offen über die Hürden mit den Leistungsträgern (in der Regel die Sozialbehörden) und den Leistungserbringern sprechen und Strategien entwickeln um den Interessen der Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.
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