BREMISCHE
BÜRGERSCHAFT BEHINDERTER MENSCHEN
Barrierefreie Arzt- und Behandlungspraxen
Beschlussvorschlag der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit
Behinderungen in der SPD–Landesorganisation Bremen
Die Bürgerschaft
behinderter Menschen stellt fest:
auf unsere Anfrage im letzten Jahr zur 23. Wahlperiode
mit dem Titel „Belange behinderter Menschen verstärkt in die Aus-, Fort- und
Weiterbildung im Gesundheitswesen zu nehmen“ ist in der Antwort nicht auf das
Thema „Barrierefreies Bremen“ eingegangen worden.
Ein Antwort ist uns die Kassenärztliche Vereinigung Bremen und die Ärztekammer Bremen schuldig geblieben.
Zudem, Barrierefreiheit, ist nicht nur ein Sache die Menschen mit Behinderungen betrifft, auch älter werdende Menschen sind immer weniger Mobil und haben ähnliche Bedürfnisse und da sprechen wir immerhin von weiteren ca. 170.000 Menschen über 60 Jahren in der Stadtgemeinde Bremen.
Ein Antwort ist uns die Kassenärztliche Vereinigung Bremen und die Ärztekammer Bremen schuldig geblieben.
Zudem, Barrierefreiheit, ist nicht nur ein Sache die Menschen mit Behinderungen betrifft, auch älter werdende Menschen sind immer weniger Mobil und haben ähnliche Bedürfnisse und da sprechen wir immerhin von weiteren ca. 170.000 Menschen über 60 Jahren in der Stadtgemeinde Bremen.
Aus diesem Grund wiederholen wir mit Nachdruck unsere
Anfragen und bitten um fristgerechte Antworten seitens der Verantwortlichen.
Ist man auf der Internetseite des Stadtführers „Barrierefreies Bremen“ (https://www.bremen.de/barrierefrei) so findet man (Stand 2. September 2018)
·
sechs Hausarztpraxen (eine Mehr
als 2017),
·
drei Augenarztpraxen,
·
zwei Kinderarztpraxen und
·
neun Zahnarztpraxen
für Bremen und Bremen-Nord, welche sich für den
Stadtführer erhoben haben lassen. Es gibt bestimmt noch mehr Praxen, welche rollstuhlgerecht
sind.
Frage:
·
Woran scheitert die Aufnahme in
den Stadtführer, fehlt es am Wissen über das Angebot oder aber der Motivation
der Arztpraxen?
·
Wollen die Arztpraxen sich in
ihrem Betriebsablauf vielleicht nicht auf stärker beeinträchtigte Patientinnen
und Patienten einlassen, da diese vielleicht fünf Minuten länger brauchen bzw.
nicht alles sofort verstehen?
·
Warum lassen sich so wenige Bremer
Ärztinnen und Ärzte auf das Thema „Behinderung“ ein?
·
Nehmen sich die Ärztekammer, die
Kassenärztliche Vereinigung sowie das Gesundheitssystem im Allgemeinen dem
Thema in ausreichender Form an?
Die 24. Bürgerschaft behinderter Menschen fordert:
Ø
die Kassenärztliche Vereinigung
Bremen und die Ärztekammer Bremen erneut auf:
o
Wissen und Kompetenz im Umgang mit
behinderten Menschen in „Intensivkurs
Praxismanager/in“ zu vermitteln,
o
eine Fortbildungsreihe in
absehbarer Zeit zum Thema „Behinderung“ zu entwickeln und durchzuführen,
o
den Stadtführer Barrierefreies
Bremen verstärkt ggü. ihren Mitgliedern zu bewerben und gute Beispiele anderen
Praxen vorzustellen sowie
o
sich einen eigenen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu geben.
Ø
die Krankenhäuser auch weiter auf:
o
Wissen und Kompetenz im Umgang mit
behinderten Menschen in den Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten aufzunehmen
und zu vermitteln,
o
eine Ansprechpartnerin / einen
Ansprechpartner für die Belange behinderter Menschen pro Krankenhaus auf der
jeweiligen Internetseite zu benennen,
o
durch eine Mitarbeiterbroschüre
auf die Würde, Autonomie sowie die besonderen Bedarfslagen behinderter Menschen
hinzuweisen. Die Broschüre soll gemeinsam mit behinderten Menschen erarbeitet
werden.
Ø
den Senat sowie die Mitglieder der
Bremischen Bürgerschaft nochmals auf:
o
gemeinsam mit uns behinderten
Menschen die Umsetzung der oben aufgeführten Forderungen gegenüber der
Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer sowie den Krankenhäusern zu
fordern!
Für die Fraktion
Udo Schmidt
Schriftliche Stellungnahme
wird bis zum 31.03.19 an den AK-Protest erbeten.
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