AG Selbst Aktiv – Bundesausschuss tagte in Berlin
Im Willy-Brandt-Haus wurde einhellig betont, dass es neben den inhaltlichen Themen auch wichtig sei, dass die Arbeitsgemeinschaften innerhalb der Partei über die aktuellen Überlegungen bestehen bleiben müssen. Sie sind neben den örtlichen Gliederungen der Verbandsarbeit ein wesentliches Rückgrat der inhaltlichen Kompetenz.
Der Bundesausschuss konnte zwei Gäste begrüßen:
Rolf Schmachtenberg, berichtete aus seiner aktuellen Arbeit zu den Themen Zukunft der Rentenentwicklung, Grundrente, erweiterte Öffnung der Rente für Selbstständige, Angehörigenentlastungsgesetz, sowie die Reform des Pflegegesetzes.
Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg, ist zuständig für die Abteilungen IV (Sozialversicherung und Alterssicherung) und V (Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Sozialhilfe und Soziale Entschädigung) sowie die Unterabteilung VIa (Europäische Union, Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik) und die Gruppe EF (Europäische Fonds für Beschäftigung), im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sprach über seine Aufgabengebiete. Dabei ging es um die Themen Reha, Wahlrecht, Wohnen, Digitalisierung und Barrierefreiheit. Erschreckend war dabei die Zahl, dass ein Viertel der Arbeitgeber keine Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen. Deshalb forderte Jürgen Dusel, dass die Ausgleichsabgabe dringend erhöht werden müsse.
In der weiteren Diskussion wurde festgestellt, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Ländern sehr unterschiedlich vorankommt und damit die Unsicherheit bei den Betroffenen und deren Angehörigen sehr groß ist.
Schließlich ging es noch um die Berichte der Arbeitsgemeinschaften der Länder, sowie um die Vorbereitung auf den Bundesparteitag, der vom 06.12. – 08.12.19 in Berlin stattfindet.
Der Bundesvorstand und die Delegierten des Bundesausschusses beschlossen gemeinsam eine „Erklärung gegen die AfD“ und einen Initiativantrag, der beim kommenden Bundesparteitag eingebracht werden soll.
Die AG Selbst Aktiv wird sich auch dort wieder an einem Stand der Arbeitsgemeinschaften beteiligen.
Euer Bundesvorstand der AG Selbst Aktiv
Abteilung I [Mobilisierung]
Referent für die Arbeitsgemeinschaften in der SPD
SPD-Parteivorstand, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Erklärung gegen AfD:
Die
Arbeitsgemeinschaften Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in
der SPD
Der
Bundesvorstand und die Delegierten des Selbst Aktiv Bundesausschusses
geben
folgende Erklärung ab:
Ausgrenzung
und Hetze gegen Menschen mit Behinderungen ist ein Verstoß gegen
Menschenrechte
Wir
sind entsetzt über eine „kleine Anfrage“ der AfD im Deutschen
Bundestag vom 06.11.2019, Drucksache 19/14807 unter dem Titel
„Straftaten und Gefahrenpotential von psychisch kranken
Flüchtlingen“.
Wir
verurteilen aufs schärfste die provozierende Anfrage welche die
Gesellschaft offensichtlich durch eine automatische Verdächtigung
verunsichern soll und die eine genereller Verbindung zwischen
einzelnen Straftaten und psychischer Erkrankungen und Menschen auf
der Flucht herstellt.
In
provokanten Fragen werden die Grund- und Menschenrechte bei Menschen
verletzt die einen besonderen Schutz bedürfen. Ähnliches machte die
AfD bereits am 22.03.2018
mit der Anfrage 19/1444 im Bundestag „Schwerbehinderte in
Deutschland“ in welcher Behinderung mit Inzucht in Verbindung
gebracht wurde.
Menschen
mit Behinderungen und Flüchtlinge, spezielle die aus Kriegsgebieten
flüchten und die teilweise extremen unmenschlichen Bedingungen
ausgesetzt waren, müssen die Garantie haben nicht stigmatisiert als
Verbrecher betrachtet zu werden und bei uns Schutz und Unterstützung
finden. Sie fliehen nicht aus ihrer Heimat weil sie unserer
westlichen reichen Gesellschaft etwas entwenden wollen, sie fliehen
aus der Not und aus Todesangst!
Wir
als AG Selbst Aktiv stellen uns schützend vor alle Menschen mit
Behinderungen, egal
welchem Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der
Heimat oder Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen
Anschauungen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Wir
rufen die demokratische Politik und die Gesellschaft auf sich mit
allen Kräften gegen verachtenden Populismus und Diskriminierung
durch Nationalisten und Faschisten zu stellen. Rechtsextremismus
wirkt zerstörerisch auf unsere demokratische Gesellschaftsform und
unseren sozialen Errungenschaften. Dem müssen wir uns widersetzen!
Berlin,
am 23. November 2019
Initiativantrag
Der
Bundesparteitag möge Stellung beziehen und politischen Einfluss
nehmen.
Der
Bundesparteitag möge den Antrag an die SPD-Fraktion im Bundestag
weiterleiten.
Die
AfD hat mit ihrer „kleinen Anfrag“, Drucksache 19/14807 vom
06.11.2019 mit dem Titel „Straftaten und Gefahrenpotential von
psychisch kranken Flüchtigen“ eine rote Linie überschritten.
In
provokanten Fragen werden die Grund- und Menschenrechte bei Menschen
verletzt die einen besonderen Schutz bedürfen. Ähnliches machte
die
AfD bereits am 22.04.2019 mit der Anfrage 19/1444 im Bundestag
„Schwerbehinderte in Deutschland“ in welcher Behinderung mit
Inzucht in Verbindung gebracht wurde.
Menschen
mit Behinderungen und Flüchtlinge, spezielle die aus Kriegsgebieten
flüchten und die teilweise extremen unmenschlichen Bedingungen
ausgesetzt waren, müssen die Garantie haben nicht stigmatisiert als
Verbrecher betrachtet zu werden und bei uns Schutz und Unterstützung
finden. Sie fliehen nicht aus ihrer Heimat weil sie unserer
westlichen reichen Gesellschaft etwas entwenden wollen, sie fliehen
aus der Not und aus Todesangst!
Die
SPD stellt sich schützend vor alle Menschen mit Behinderungen, egal
welchem Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der
Heimat oder Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen
Anschauungen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Es
soll geprüft und möglichst eingewirkt werden, dass die Justiz und
die Gerichtsbarkeiten dazu aufgefordert werden, im Sinne unseres
Grundgesetzes darauf einzuwirken, dass Rechtspopulismus und alle
damit zusammenhängende Aktivitäten schärfer verurteilt
werden.
Sollten die Gesetze und Rechte diesbezüglich unzureichend sein, sollen diese angepasst und ggf. neu gestaltet werden.
Sollten die Gesetze und Rechte diesbezüglich unzureichend sein, sollen diese angepasst und ggf. neu gestaltet werden.
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